Ihr Unabhängiger Energieberater
KfW Zertifizierte Energieberatung

Unsere Jahre lange Erfahrung im Bereich Klimaschutz hat uns aufgezeigt welches Energieeinsparungspotential im Gebäude bestand zur Verfügung steht. Wir wollen Ihnen helfen das Potential Ihres Gebäudes zu erkennen und bestmöglich aus zu schöpfen.

Bekannt aus

Energieausweis

Wir erstellen schnell und professionell den Verbrauchs-Energieausweis für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, um Informationen über den Energieverbrauch zu liefern und die Energieeffizienz zu fördern.

Hydraulischer Abgleich

Durch einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage können Sie Ihren Wohnkomfort verbessern und Ihren Energieverbrauch um bis zu 20% senken. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und profitieren Sie von den Vorteilen!

individueller Sanierungsfahrplan

Wir bieten maßgeschneiderte Sanierungsfahrpläne für Fördermittel von KFW/BAFA oder den Einsatz von 5% alternativen Energien beim Heizungstausch. Wählen Sie aus unseren Paketen Bronze, Silber, Gold und Platin.

Kfw Energieberatung

Planung, Überwachung und Qualitätssicherung für energetische Sanierungen oder Neubauten – wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihres Bauvorhabens nach Ihren Vorstellungen.

Schritt für Schritt zu Ihrer Energieberatung

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Fragen im Formular unten beantworten oder eine direkte Kontaktanfrage schicken

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Wir sind Ausgezeichnet

Unsere Verpflichtung, herausragende Leistungen zu erbringen, ist tief in unserer Unternehmenskultur verankert. Die Zufriedenheit unserer Kunden steht im Mittelpunkt und ist der Grund, warum neue Kunden uns ihr Vertrauen schenken und bestehende Kunden gerne bei uns bleiben. Neben unserer Expertise in der Energieberatung legen wir großen Wert auf höchste Standards in Zusammenarbeitmit unseren Partnern.

Zertifikat für ausgezeichnete Energieberatung nach der Leitlinie von Zukunft Altbau
Logo von Mitglied im GIH die Interessensvertretung für Energieberater
Logo von Energieeffizienz Experte für Förderprogramme des Bundes

Lassen Sie uns gemeinsam
Ihre Energieberatung angehen!

Prüfen Sie die Verfügbarkeit für einen Termin mit unseren erfahrenen Energieexperten! Unsere Berater sind hochqualifiziert und auf dem neuesten Stand der Technik. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach umweltfreundlichen und kosteneffizienten Lösungen, zeigen Ihnen Fördermöglichkeiten auf und helfen Ihnen, Ihren Energieverbrauch zu optimieren. Kontaktieren Sie uns jetzt, um von unserer Expertise als Energieberater zu profitieren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Klimaschutz können wir das Energieeinsparungspotenzial Ihres Gebäudes identifizieren und optimal nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam das volle Potenzial Ihres Gebäudes ausschöpfen!

Lassen Sie uns gemeinsam
Ihre Energieberatung angehen!

Prüfen Sie die Verfügbarkeit für einen Termin mit unseren erfahrenen Energieexperten! Unsere Berater sind hochqualifiziert und auf dem neuesten Stand der Technik. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach umweltfreundlichen und kosteneffizienten Lösungen, zeigen Ihnen Fördermöglichkeiten auf und helfen Ihnen, Ihren Energieverbrauch zu optimieren. Kontaktieren Sie uns jetzt, um von unserer Expertise als Energieberater zu profitieren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Klimaschutz können wir das Energieeinsparungspotenzial Ihres Gebäudes identifizieren und optimal nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam das volle Potenzial Ihres Gebäudes ausschöpfen!

Wir sind Ihre Energieberater

Wir als EnerPlan Team haben Jahrelange Erfahrung im
Handwerk und in Energieberatungen.

Wir würden uns freuen Sie künftig bei Ihren Projekten
betreuen zu dürfen.

Kontakt

Häufige Fragen

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detailliertes Konzept, das für ein spezifisches
Gebäude erstellt wird, um energetische Sanierungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Ziel
ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz zu steigern. Der iSFP enthält
Empfehlungen für konkrete Sanierungsmaßnahmen, einen Zeitplan für deren Umsetzung sowie
eine Einschätzung der Kosten und möglichen Energieeinsparungen.

Die Bundesregierung hat einen speziellen „iSFP-Bonus“ eingeführt, um die energetische
Sanierung von Wohngebäuden zu fördern. Dieser Bonus ist ein zusätzlicher Anreiz, der gewährt
wird, wenn die Maßnahmen gemäß einem individuellen Sanierungsfahrplan umgesetzt werden.
Zum einen erhöht man seine max. Fördersumme je Wohneinheit und zum anderen erhält man
auf sämtliche Sanierungen 5% Bonus auf die Basisförderung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen des Programms
„Energieberatung für Wohngebäude“ den iSFP .
Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten werden bei dieser Förderung
zurückerstattet, höchstens 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es
zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der iSFP durch die
Energieberater/in in Eigentümerversammlungen erläutert wird.
STAND: JULI 2023

Die beantragte Maßnahme muss im iSFP bilanziert und benannt worden sein. Für Maßnahmen,
die nicht im iSFP aufgeführt wurden, wird kein iSFP-Bonus gewährt.
Unwesentliche, inhaltliche Abweichungen, eine Übererfüllung/Ambitionssteigerung gegenüber
den iSFP-Vorgaben oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind für den Bonus unschädlich.
Abweichungen von der im Zuwendungsbescheid bzw. in der Zusage bewilligten Maßnahme sind
dem BAFA bzw. der KfW unverzüglich anzuzeigen. Liegt eine wesentliche inhaltliche Abweichung
im Sinne einer Untererfüllung der iSFP-Vorgaben vor, kann die Maßnahme nicht als iSFP-
Maßnahme gewertet werden.
Quelle: www.energiewechsel.de
Weitere Informationen hierzu gibt die Internetseite des BMWK

Für energetische Sanierungsmaßnahmen eines iSFP, die innerhalb eines Zeitraums von maximal
15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden, kann der Bonus beantragt werden
(ausgenommen Heizungstechnik, Maßnahmen zur Emissionsminderung von
Biomasseheizungen sowie Fachplanung und Baubegleitung). Der iSFP-Bonus wird bereits ab der
ersten Maßnahme gewährt und auch nicht zurückgefordert, wenn der iSFP nicht innerhalb von
15 Jahren vollständig umgesetzt wird.
Quelle: www.energiewechsel.de
Weitere Informationen hierzu gibt die Internetseite des BMWK

Die Vorlage eines iSFP bei den unteren Baubehörden reduziert den Pflichtanteil erneuerbarer
Energien von 15% auf 10%.

Ist die KfW- oder BAFA-Baubegleitung bei der Erstellung eines ISFP inkludiert?

Energetische Sanierungen führen zu niedrigeren Energiekosten, reduziertem CO2-Ausstoß, höherem Wohnkomfort und erhöhtem Immobilienwert.

Die Baubegleitung durch einen Energieberater ist eine separate Dienstleistung und ist nicht Teil
des Angebotes für den ISFP. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für beispielsweise 5 %
mehr Förderung bei einer energetischen Sanierung ist nicht verpflichtend. Die zusätzliche
Förderung von 5 % und die Erhöhung der maximalen Fördersumme bieten jedoch einige Vorteile.

Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung von Fördermitteln! Unser erfahrenes
Team steht Ihnen zur Seite, um den gesamten Prozess effizient und erfolgreich zu gestalten. Wir
bieten umfassende Beratung, identifizieren geeignete Förderprogramme und helfen bei der
Erstellung und Einreichung der notwendigen Anträge. Mit unserer Expertise maximieren wir Ihre
Chancen auf eine erfolgreiche Förderung und unterstützen Sie dabei, Ihre Projekte
voranzutreiben.

Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Art und Weise, wie der Energiebedarf eines Gebäudes
ermittelt wird.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, bei der Faktoren wie
Baujahr, Gebäudetyp, Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Lüftungssysteme berücksichtigt
werden. Da der Energiebedarf auf Grundlage dieser Gebäudeeigenschaften und nicht des
tatsächlichen Verbrauchs berechnet wird, gilt der Bedarfsausweis als objektiver und unabhängig
vom individuellen Nutzerverhalten.
Im Gegensatz dazu basiert der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der
Bewohner in den letzten drei Jahren, wobei Heizkostenrechnungen oder Zählerstände
herangezogen werden. Da der Energieverbrauch stark vom Verhalten der Bewohner abhängt, ist
der Verbrauchsausweis subjektiver und kann stark variieren.